Mediennutzungsverträge

Mediennutzungsverträge zwischen Eltern und Kindern

Medien sind ein fester Bestandteil des Alltags. Mit einem sog. Mediennutzungsvertrag zwischen Eltern und Kindern können Regeln über deren Nutzung und die Einhaltung von Bewegungszeiten zum Ausgleich vereinbart werden.

Kinder wachsen heute in einer medial geprägten Umwelt auf. Medienerziehung sollte also schon von Klein auf in die Erziehung integriert werden. Am besten entdecken Eltern mit Ihrem Kind zusammen Fernseher, Tablet und Co, raten Experten. Eltern sollten bei der Mediennutzung immer mit gutem Beispiel voran gehen. Wenn diese selbst einen Großteil der Freizeit am Bildschirm verbringen, wird ein Kind nur schwer einsehen, warum es draußen spielen oder Sport machen sollte. Werden dagegen genügend andere Angebote zur Freizeitgestaltung geboten, stehen Fernseher und PC nicht mehr an erster Stelle. Warum also nicht mal wieder einen Spieleabend mit der Familie verbringen oder einen Ausflug mit dem Fahrrad unternehmen?

Die von peb entwickelten "Mediennutzungsverträge" sind für Kinder im Alter von 3-12 Jahren. Um eine altersgerechte Unterscheidung vorzunehmen, erhalten Kinder von 3-6, 7-9 und 10-12 Jahren einen eigenen Vertrag. Der Vertrag bietet Eltern und Kindern die Möglichkeit, Regeln zum Alltag und Medienkonsum zu vereinbaren.

Für die Kinder im Alter von 3-6 Jahren, dienen Coupons zur Darstellung der Familien- und Medienzeit. 1 Coupon symbolisiert 10 min. Medienzeit, die verfügbare Medienzeit der Kinder richtet sich nach dem Alter (3 Jahre = 30 min. Medienzeit = 3 Coupons, 4 Jahre = 40 min. = 4 Coupons…). Natürlich kann ein Kind am Tag auch deutlich unter seiner Medienzeit liegen, nicht eingelöste Coupons dürfen allerdings nicht auf den nächsten Tag übertragen werden. Die Coupons für die Familienzeit hingegen sind weder zeitlich, noch auf einen Tag begrenzt und dürfen nach Belieben eingesetzt werden.

Die älteren Kinder erhalten einen "Vertrag" in Schriftform. Durch die schriftliche Erfassung der Abmachung über die Mediennutzung fühlen sich die Kinder ernst genommen. Als Anreiz den "Vertrag" einzuhalten, kann eine Belohnung, z.B. in Form eines Ausflugs, ausgemacht werden, die erfüllt wird wenn der "Vertrag" über eine bestimmt Zeit eingehalten wurde.
Die "Verträge" zwischen Eltern und Kindern sind selbstverständlich keine "echten" Verträge. Das schriftliche Festhalten und das sichtbare Platzieren (z.B. am Kühlschrank) tragen aber dazu bei, dass Kinder sich gegenüber den Eltern als gleichberechtigte Partner fühlen. Damit steigt die Chance, dass die "Verträge" tatsächlich eingehalten werden.

Weitere Hintergrundinformationen zu den "Verträgen" finden Sie auf der Rückseite des jeweiligen "Vertrags".

Die "Verträge" stehen Ihnen in der rechten Spalte zum Download zur Verfügung.

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